BAFög & Co.
Studienstarthilfe – 1.000 € Zuschuss zum Studienstart
Starte gut ins Studium – mit der Studienstarthilfe bekommst du einen einmaligen Zuschuss von 1.000 €, um die ersten Ausgaben zu stemmen.
Ob Laptop, Lehrmaterialien oder Mietkaution – zum Studienbeginn kommt oft einiges zusammen. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen beziehen, beim Einstieg an einer Hochschule oder Akademie.
Der Zuschuss ist unabhängig vom BAföG und kann zusätzlich beantragt werden.




Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?
Die Förderung richtet sich an Studierende, die sich erstmals an einer Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz einschreiben und bei Studienbeginn unter 25 Jahre alt sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass du im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen erhalten hast – zum Beispiel
👉 Bürgergeld,
👉 Kinderzuschlag oder
👉 Wohngeld.
(Welche Leistungen genau anerkannt werden, findest du hier.)
Bitte beachte: Für die Beantragung gilt eine gesetzliche Frist – stell deinen Antrag also möglichst frühzeitig!
Wie beantragst du die Studienstarthilfe?
Der Antrag kann nur online über das Portal BAföG Digital gestellt werden. Die Beantragung ist offiziell, sicher und unkompliziert.
Fristen für die Antragstellung
Die Studienstarthilfe muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn beantragt werden:
- 30.04. bzw. 31.10. für Studierende der katho PB und HSHL
- 31.05. bzw. 30.11. für Studierende der Universität Paderborn
Ein Vorkurs zählt als Studienbeginn – dadurch kann sich die Frist nach vorne verschieben.
Maßgeblich ist immer das Ende des Monats, der auf den Studienstart folgt.
Nützliche Links
➡️ Weitere Informationen zur Studienstarthilfe auf bafoeg.de
➡️ Direkt zum Antrag im BAföG-Digital-Portal
Häufige Fragen (FAQ)
Ansprechpartner*innen
Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Wenn du uns eine E-Mail schreibst, gib bitte immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
Falls du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu – das hilft uns, dein Anliegen noch schneller zuzuordnen.
Nur so können wir deine Nachricht zügig bearbeiten und dich direkt an die richtige Ansprechperson weiterleiten.
Gib anschließend deinen Nachnamen in das folgende Eingabefeld ein, um deine zuständige Kontaktperson für die Beratung zu finden.
Buchstaben A-Bqu
Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03

Buchstaben F-Hd
Frau L. Henzel
Raum: 2.08

Buchstaben Kl-Ld
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Buchstaben P-Rg
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Buchstaben Sti-Z
Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04

Buchstaben Bra-E
Frau M. Amedick
Raum: 1.13

Buchstaben Hea-Kk
Frau S. Kutowski
Raum: 1.12

Buchstaben Le-O
Herr M. Kowol
Raum: 1.01

Buchstaben Rh-Sth
Herr D. Lausen
Raum: 2.12

Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Studiendarlehen
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Gruppenleitung
Frau E. Gede
Raum: 1.06

Gruppenleitung
Frau R. Meyer
Raum: 2.13

Abteilungssekretariat
Frau B. Volkmer
Raum: 2.11

Rückforderung
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Gruppenleitung
Frau K. Maciej
Raum: 1.07

Abteilungsleitung
Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10

Wichtig: Soweit du uns über bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, sende uns bitte deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF. Andere Dateiformate wie z. B. ZIP-Dateien oder Verlinkungen dürfen wir aus Sicherheitsaspekten nicht öffnen. Beachte außerdem, dass Anhänge nur bis zu einer Größe von 10 MB empfangen werden können. Solltest du die erlaubte Dateigröße 10 MB überschreiten, erhältst du keinen Warnhinweis über die fehlende Zustellung. Mangels Zustellung kann – ggf. trotz Versandbestätigung deines E-mail-Anbieters – keine fristwahrende Antragstellung erfolgen.
Hotline des Bundesministeriums
Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
