BAFög & Co.
BAföG
Die wichtigste Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren, ist das BAföG.
Das Ziel des BAföGs ist es, dir die Chance zu geben, unabhängig von deiner sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu machen, die zu dir, deinen Fähigkeiten und Interessen passt.
Eine gute Ausbildung – also auch ein Studium – soll nicht daran scheitern, dass du, deine Eltern oder dein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner nicht genug Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).




BAföG beantragen lohnt sich!
BAföG ist zinslos und zur Hälfte geschenkt – du musst also nur einen Teil zurückzahlen.
Stell deinen Antrag so früh wie möglich, denn BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.
Gib bei jeder Kontaktaufnahme deinen Vor- und Nachnamen und – falls vorhanden – deine Förderungsnummer an. So können deine Unterlagen schnell zugeordnet werden.
Bitte denk daran, alle Änderungen sofort mitzuteilen – z. B. bei einem Fachrichtungswechsel, Änderungen in der Schul- oder Ausbildungssituation deiner Geschwister, einem Studienabbruch usw.
So reichst du deinen Antrag ein
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn hat im Herbst 2023 auf eine elektronische Akte umgestellt. Wenn du deinen Antrag digital einreichst, unterstützt du die Bearbeitung enorm – denn alle Unterlagen, die per Post kommen, müssen zuerst manuell digitalisiert werden. Mit einem digitalen Antrag hilfst du außerdem, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Unterlagen einreichen – so geht’s
Nutze den kostenlosen Online-Assistenten und reiche deine Unterlagen ganz einfach über das Portal BAföG-Digital ein. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt durch das Formular – ganz nach deiner persönlichen Lebenssituation. Hier geht’s direkt zum Online-Assistente. So geht’s schnell, sicher und papierlos!
Oder per (unverschlüsselter) E-Mail
Wenn du uns per E-Mail unter bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, beachte bitte Folgendes:
- Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Dateiformate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn du diese Grenze überschreitest, erhältst du keine Warnmeldung – deine E-Mail kommt dann nicht an.
Bitte beachte: Ohne erfolgreiche Zustellung gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn dein E-Mail-Anbieter eine Versandbestätigung anzeigt.
Weitere Möglichkeiten zur Einreichung des Antrags
Persönlich
Du kannst deine Unterlagen auch direkt bei deiner Sachbearbeitung während der persönlichen Beratungszeiten abgeben. So kannst du bei Fragen gleich alles vor Ort klären.
Postalisch
Natürlich kannst du deine Unterlagen auch per Post senden an:
Studierendenwerk Paderborn AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Mersinweg 2
33100 Paderborn
Oder wirf sie einfach in den Hausbriefkasten am Haupteingang der Verwaltung.
Weitere Antragsformulare und Vordrucke
Reiche deine Formulare immer vollständig und rechtzeitig ein.
Bei Wiederholungsanträgen solltest du die Unterlagen mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abgeben – so vermeidest du Zahlungspausen.
Wenn es Probleme im Elternhaus gibt oder Eltern nicht bei der Antragstellung mitwirken, melde dich frühzeitig bei uns – wir unterstützen dich.
Für besondere Lebenssituationen können weitere Formulare nötig sein.
Falls du hier nichts Passendes findest, schau ins „BAföG von A bis Z“ oder kontaktiere die BAföG-Abteilung.
Pdfs: Entsprechend Ihrem Studienstand benötigen wir von Ihnen:
- Formblatt 01 bei der erstmaligen Beantragung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang
- Formblatt 09 bei der weiteren Beantragung (Wiederholungsantrag)
- Fristwahrender Antrag – wenn die Zeit drängt
- Formblatt 02 – Nachweis für ein Vorpraktikum
- Studienbescheinigung § 9 BAföG – Nachweis für ein Studium
- Formblatt 03 – von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern / von dem Vater / von der Mutter
- Zusatzblatt 10 – Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3, 4 oder 5 BAföG – individuelle Gründe/Flexibilitätssemester/Studienabschlusshilfe
Von deiner Sachbearbeitung angeforderte Vordrucke
Du hast in dieser Rubrik nicht das passende Formular für dein Anliegen gefunden?
Dann schau gern in unser BAföG-ABC – dort findest du weitere Formulare und Informationen, die dir weiterhelfen können.
Pdfs:
1. Antragstellende Person
1.1 Fristwahrender Antrag
1.2 Formblatt 01
1.3 Formblatt 09
1.4 Vordruck für die Ausländerbehörde
1.5 Mietbescheinigung
1.6.1 Bescheinigung der Krankenversicherung – gesetzlich
1.6.2 Bescheinigung der Krankenversicherung – privat
1.6.3 Bescheinigung der Krankenversicherung – über 30 Jahre
1.7 Bankverbindung der auszubildenden Person
1.10 Vereinfachte Vermögensfeststellung
1.11 Erklärung über ein Grundstück der auszubildenden Person
1.13 Unterschrift auf dem Formblatt 01/09 fehlt
1.14 Erklärung unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
1.15 Formblatt 04
1.16 Formblatt 08
1.17 Stundungsantrag der auszubildenden Person
1.18 Stundungsbedingungen
1.19 Bürgschaftserklärung
1.20 Erklärung zum Flexibilitätssemester
2. Akademische Einrichtung
2.1 Formblatt 02
2.2 Erklärung zum 1. Fachrichtungswechsel
2.3 Formblatt 05
2.4 Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
2.5 Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
2.6 Antrag Verlängerung aufgrund weiterer Sprachen
2.7 Antrag Studienabschlusshilfe
2.8 Erklärung zum Ausbildungsende
2.9 Mitteilung Hochschulwechsel
3. Eltern / Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
3.1 Formblatt 03
3.2 Erklärung, wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt
3.3 Ausbildungsnachweis Geschwister
3.4 Erklärung zum Ausbildungsende und/oder -wechsel Geschwister
3.5 Antrag außergewöhnliche Belastungen
3.6 Formblatt 07
4. Informationsblätter
4.1 Info § 7 Abs. 3 Fachrichtungswechsel
4.2 Info § 8 Staatsangehörigkeit
4.4 Info § 10 Altersgrenze
4.5 Info § 11 Abs. 3 Elternunabhängig
4.6 Info § 14b Kinderbetreuungszuschlag
4.7 Info § 15a Förderungshöchstdauer
4.8 Info § 15 Abs. 3 bis 5 über Förderungshöchstdauer hinaus
4.9 Info § 21 ff. Nebenverdienst
4.10 Info § 24 Abs. 3 Aktualisierung
4.11 Info § 26 ff. Vermögen
4.12 Info § 36 Vorausleistungen
4.13 Info § 48 Abs. 1 und Abs. 2 Leistungsnachweis
4.14 Info Studium mit Behinderung
4.15 Info Erfassung der Steuer ID
4.16 Info Studienstarthilfe § 56
Rechtliche Hinweise
Aus den hier bereitgestellten Informationen können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetze und Verordnungen gelten nur in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, wie sie im Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Studieren mit Kind →

Studieren mit behinderung →

Studieren im Ausland →

Leistungsnachweise →

Ende der Förderung →

Rückforderungen →
Videosprechstunde – Du möchtest dein Anliegen lieber online klären?
Sind BAföG-Anträge manchmal zu kompliziert?
Hast du nur eine kurze Frage – oder brauchst du eine ausführliche Beratung?
Deine Vorlesung fällt genau in unsere Beratungszeiten, oder der Weg zu uns ist einfach zu weit?


Leistungsnachweis
Nach dem vierten Fachsemester musst du gemäß § 48 BAföG einen Leistungsnachweis vorlegen, der bestätigt, dass du den bis dahin üblichen Ausbildungsstand erreicht hast.
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung (PDF)
Wann du den Nachweis brauchst
- Nach dem 3. Fachsemester: Einreichung in den ersten 4 Monaten des 4. Semesters
- Nach dem 4. Fachsemester: Einreichung in den ersten 4 Monaten des 5. Semesters
Wenn du den Nachweis in dieser Zeit nicht einreichst, musst du den aktuellen Leistungsstand des laufenden Semesters belegen.
Was als „übliche Leistung“ gilt und wer Formblatt 05 unterschreiben darf, erfährst du beim Zentralen Prüfungssekretariat oder beim BAföG-Beauftragten deines Fachs.
In Lehramtsstudiengängen ist für jedes Fach ein eigener Nachweis nötig.
Manche Bachelorstudiengänge akzeptieren auch einen ECTS-Nachweis des Prüfungssekretariats.
Tipp: Informiere dich frühzeitig, wie viele ECTS-Punkte du für den Nachweis brauchst.
Spätere Vorlage
Du kannst den Nachweis später einreichen, wenn triftige Gründe vorliegen, z. B.:
- Engagement in Gremien oder Hochschulorganen
- Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft
- Pflege oder Erziehung eines Kindes (bis 14 Jahre)
- Häusliche Pflege naher Angehöriger
Wird der Grund anerkannt, darfst du den Nachweis später nachreichen – das 5. Fachsemester solltest du dann zum Aufholen nutzen.
Die Förderungshöchstdauer bleibt dabei unverändert. Ein Antrag auf verspätete Vorlage (§ 48 Abs. 2 BAföG) ist möglich.
ende der Förderung
Dein BAföG läuft bald aus und du brauchst Infos, wie es weitergeht? Ein Klick auf die Themen unten genügt – dort findest du alles Wichtige:
- Förderungshöchstdauer
- Studienabbruch
- Abschluss des Studiums
- Rückzahlung des Darlehens
💡 Tipp vom Studierendenwerk Paderborn:
Bewahre deine BAföG-Bescheide gut auf, damit du später die Rückforderung des Bundesverwaltungsamtes prüfen kannst.
Ändert sich deine Adresse, melde das bitte direkt beim Bundesverwaltungsamt – am besten unter Angabe deiner Förderungsnummer.
Die Förderungshöchstdauer richtet sich grds. nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.: Infoblatt – Förderungshöchstdauer (PDF)
Studienabbruch: Du hast dein Studium abgebrochen oder planst, es abzubrechen?
Dann nimm sofort Kontakt zu deiner BAföG-Sachbearbeiterin oder deinem Sachbearbeiter auf.
Wichtig: Dein BAföG-Anspruch endet, sobald du das Studium nicht mehr tatsächlich betreibst – nicht erst mit der Exmatrikulation. Die BAföG-Abteilung wird von deiner Hochschule nicht automatisch über den Abbruch informiert. Bitte melde dich also selbst rechtzeitig.

Abschluss des Studiums
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Studienabschluss!
Wenn du noch BAföG erhältst, melde das Ende deines Studiums sofort beim BAföG-Amt.
Die Förderung läuft bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach deiner letzten verpflichtenden Studienleistung.
Teile dem Amt den Termin deiner letzten Leistung und das Datum der ersten Mitteilung über dein Bestehen mit. Danach reich bitte auch eine Kopie deines Abschlusszeugnisses ein.
Kommt es trotz rechtzeitiger Meldung zu einer Überzahlung und du kannst den Betrag nicht sofort erstatten, kannst du einen Stundungsantrag (PDF) stellen. Stundungsantrag (PDF)
Rückzahlung des Darlehens
Einige Jahre nach deinem Studienabschluss erhältst du vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben zur Rückzahlung deines BAföG-Darlehens.
Etwa 4,5 Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer bekommst du einen Bescheid, in dem deine BAföG-Zeiten und Darlehensbeträge aufgeführt sind.
Alle Infos zu Rückzahlungsoptionen, Erlassen und den aktuellen Rückzahlungsmodalitäten findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
Das Bundesverwaltungsamt informiert dich dort ausführlich über die Darlehensabwicklung.
Tipp vom Studierendenwerk Paderborn
Bewahre deine BAföG-Bescheide gut auf, damit du später eine mögliche Rückforderung des Bundesverwaltungsamtes prüfen kannst.
Wenn sich deine Adresse ändert, teile das bitte direkt dem Bundesverwaltungsamt mit – am besten unter Angabe deiner Förderungsnummer.
Informationsmaterial
Anträge auf Schüler-BAföG richte bitte an die zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Antragsunterlagen für das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG NRW) schicke bitte an dieBezirksregierung Köln.
Wichtige Hinweise
- Schüler-BAföG:
Bitte richte deinen Antrag an die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung. - Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG NRW):
Diese Anträge gehen an die Bezirksregierung Köln. - Unterlagen einreichen
- Fehlende Unterlagen kannst du auch außerhalb unserer Sprechzeiten in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Studierendenwerks Paderborn einwerfen.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität erreichen ihre Sachbearbeiter:innen bequem über den Aufzug im Gebäude.
Die BAföG-Abteilung des Studierendenwerks Paderborn unterstützt dich bei allen Fragen rund um die Finanzierung deines Studiums – persönlich, telefonisch oder online.
Dein Studium, deine Förderung
Wir bearbeiten BAföG-Anträge für folgende Ausbildungsstätten:
- Universität Paderborn
- Hochschule Hamm-Lippstadt
- Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Paderborn
- Theologische Fakultät Paderborn
- Fachhochschule der Wirtschaft, Abteilungen Paderborn und Marburg
Wenn du an einer dieser Hochschulen studierst oder dein Studium dort planst, sind wir deine Ansprechpartner für BAföG.
Beratungszeiten in Paderborn
Vor Ort:
- Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Telefonisch:
- Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 13:30 – 15:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Beratungszeiten in Hamm und Lippstadt
Aktuell finden keine persönlichen Beratungstermine an den Standorten Hamm und Lippstadt statt. Bitte wende dich an deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter in Paderborn.
Häufige Fragen (FAQ)
Du hast nicht das entsprechende Formular für Ihre Bedürfnisse gefunden? Dann wende Dich bitte an Deine zuständige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter.
Sie helfen Dir gerne weiter.
Studieren mit kind
Die Studienfinanzierung eröffnet Studierenden mit Kind(ern) grundsätzlich folgende Möglichkeiten, damit die durch die Erziehung eventuell entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können:
BAföG:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Höherer Bedarf, Kinderbetreuungszuschlag
Infoblatt – Kinderbetreuungszuschlag (PDF)
Formblatt 04 – Kinderbetreuungszuschlag (PDF) - Zusätzlicher Einkommensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Antrag auf verspätete Vorlage § 48 Absatz 2 BAföG (PDF) - Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Eine umfassende Beratung und viele weitere Informationen erhalten Sie auch beim FamilienServiceBüro der Universität Paderborn.
Die Bundesregierung informiert in einem Familienportal ebenfalls ausführlich über Familienleistungen.


Studieren mit Behinderung
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ohne genügend Eigenmittel steht zur Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts die Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetzes) an erster Stelle.
Das BAföG sieht grundsätzlich folgende Regelungen vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern / des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners
Antrag – Außergewöhnliche Belastung (PDF) - Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF) - Antrag – Verspätete Vorlage Leistungsnachweis (PDF)
- Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund
- Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Das Deutsche Studierendenwerk informiert umfangreich auf deren Homepage. Ein ausführliches Handbuch steht dort zur Verfügung.
Bei Fragen steht Ihnen gerne auch die für Sie zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung.
Hinweis
Studierende mit Behinderung könnten neben dem BAföG zusätzlich noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung teurer ist als üblich.
Eine eventuelle Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für erforderliche Hilfsmittel finden Sie hier.
Lassen Sie sich von den Sozialämtern beraten.
Studieren im Ausland
Sie möchten eine Zeitlang im Ausland studieren?
Für eine BAföG-Förderung im Ausland gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für eine Inlandsförderung. Darüber hinaus muss der ständige Wohnsitz der anstragstellenden Person in Deutschland liegen und es muss sich um eine anerkannte Hochschule handeln.
Ein Auslandsaufenthalt ist kostenintensiv. Informieren Sie sich möglichst früh, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. BAföG könnte eine davon sein. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen!
Welches Amt für Sie dann zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem Sie das Auslandssemester verbringen. Im DSW-Flyer „Studieren im Ausland“ finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten für das Zielland. Sie können das zuständige Studierendenwerk außerdem herausfinden, indem Sie Ihr Zielland auf der Internetseite des DSW in die Suchleiste eingeben.
Die Antragsbearbeitung nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch. Daher empfehlen wir, die Antragsformulare frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.
Die Internetseite des Deutschen Studierendenwerks – dem Dachverband der Studenten- und Studierendenwerke – bietet weitere interessante und hilfreiche Informationen zum Thema „BAföG im Ausland“.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Stipendien, auch für kürzere Praktikumsaufenthalte im Ausland, vergibt der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst). Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Eine Sonderförderung für Studierende mit einem Grad der Behinderung ist ggf. auch über NA DAAD möglich.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten könnte auch die Daka (zinslos) und die KfW (Soll-Zinssatz: 6,64 %, Effektiv-Zinssatz: 6,85 %, Stand: 01.10.2024) bieten.
Über die günstige Daka Vergabe können Förderungsmittel für studienbedingte Auslandsaufenthalte bis zu 6.000,00 € gewährt werden. Lassen Sie sich gerne bei uns beraten.
Ansprechpartner*innen
Wenn du uns eine E-Mail schreibst, gib bitte immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
Falls du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu – das hilft uns, dein Anliegen noch schneller zuzuordnen.
Nur so können wir deine Nachricht zügig bearbeiten und dich direkt an die richtige Ansprechperson weiterleiten.
Gib anschließend deinen Nachnamen in das folgende Eingabefeld ein, um deine zuständige Kontaktperson für die Beratung zu finden.
Tipss zur Kontaktaufnahme
- Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Formate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn du diese Grenze überschreitest, erhältst du keine Warnung – und deine E-Mail kommt nicht an.
In diesem Fall gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn du eine Versandbestätigung deines E-Mail-Anbieters bekommst.
Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben deines Nachnamens.
Buchstaben A-Bqu
Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03

Buchstaben F-Hd
Frau L. Henzel
Raum: 2.08

Buchstaben Kl-Ld
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Buchstaben P-Rg
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Buchstaben Sti-Z
Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04

Buchstaben Bra-E
Frau M. Amedick
Raum: 1.13

Buchstaben Hea-Kk
Frau S. Kutowski
Raum: 1.12

Buchstaben Le-O
Herr M. Kowol
Raum: 1.01

Buchstaben Rh-Sth
Herr D. Lausen
Raum: 2.12

Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Studiendarlehen
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Gruppenleitung
Frau E. Gede
Raum: 1.06

Gruppenleitung
Frau R. Meyer
Raum: 2.13

Abteilungssekretariat
Frau B. Volkmer
Raum: 2.11

Rückforderung
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Gruppenleitung
Frau K. Maciej
Raum: 1.07

Abteilungsleitung
Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10

Wichtig: Soweit du uns über bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, sende uns bitte deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF. Andere Dateiformate wie z. B. ZIP-Dateien oder Verlinkungen dürfen wir aus Sicherheitsaspekten nicht öffnen. Beachte außerdem, dass Anhänge nur bis zu einer Größe von 10 MB empfangen werden können. Solltest du die erlaubte Dateigröße 10 MB überschreiten, erhältst du keinen Warnhinweis über die fehlende Zustellung. Mangels Zustellung kann – ggf. trotz Versandbestätigung deines E-mail-Anbieters – keine fristwahrende Antragstellung erfolgen.
Hotline des Bundesministeriums
Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
