BAFög & Co.
Kein Anspruch auf BaföG? – Studium finanzieren
Ein Studium kostet Geld – für Miete, Lehrmaterialien oder den Alltag.
Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast oder deine Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind, gibt es verschiedene Darlehensangebote, die dir weiterhelfen können:
- Bildungskredit
- BAföG-Staatsdarlehen
- Daka-Studiendarlehen




Daka-Studiendarlehen – zinslose Unterstützung fürs Studium
Studierende können das Darlehen bereits ab dem 1. Semester und für die gesamte Regelstudienzeit nutzen – nicht nur in der Abschlussphase.
Die maximale Darlehenssumme wurde außerdem auf 12.000 € erhöht.
Um ein Daka-Darlehen zu erhalten, musst du:
- an der Universität Paderborn, der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) oder der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Paderborn, immatrikuliert sein,
- eine Bürgschaft als Sicherheit stellen.
Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht. Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn die Vergaberichtlinien erfüllt sind und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Auszahlung & Konditionen
Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen gemäß einem individuellen Auszahlungsplan. Für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt können zusätzlich bis zu 6.000 € bewilligt werden.
Beratung & Antrag
Lass dich gerne umfassend zu den Voraussetzungen, Auszahlung und Rückzahlung beraten –
bei Frau Dizdar vom Studierendenwerk Paderborn oder über die Daka-Antrags-Hotline:
📞 0221 78955-277
Das zinslose Daka-Studiendarlehen kannst du jetzt auch online beantragen. Weitere Infos, den Flyer und die Vergaberichtlinien findest du direkt auf der Website der Daka NRW. Daka-Darlehen: Datenschutz (PDF)
KfW-Studienkredit – finanzielle Unterstützung fürs Studium
Damit dein Studium trotzdem gesichert ist, kann der KfW-Studienkredit eine mögliche Option sein.
Bevor du dich entscheidest, informiere dich aber gut: Der Kredit ist verzinst (Sollzins: 6,13 % p. a., Effektivzins: 6,31 % p. a., Stand: 01.04.2025) – eine Finanzierung über die KfW sollte daher sorgfältig überlegt werden.
Unser Tipp:
Lass dich vorher umfassend beraten – vielleicht gibt es für dich günstigere oder zinsfreie Alternativen, wie das Daka-Studiendarlehen oder BAföG-Staatsdarlehen. Sprich uns gerne an – wir helfen dir, die passende Lösung zu finden.
Wenn der KfW-Studienkredit für dich die richtige Wahl ist, findest du alle Voraussetzungen und Informationen direkt auf der Website der KfW.


BAföG-Staatsdarlehen – Unterstützung zum Studienabschluss
Du stehst kurz vor dem Abschluss deines Studiums und brauchst noch finanzielle Unterstützung? Dann kann das BAföG-Staatsdarlehen eine Möglichkeit für dich sein. Das Darlehen kann für maximal zwölf Monate gewährt werden und richtet sich an Studierende, die nach Ende der Regelstudienzeit eine Hilfe zum Studienabschluss benötigen.
Voraussetzung ist, dass du dein Studium voraussichtlich innerhalb dieser Zeit abschließen kannst – also innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer oder einer verlängerten Förderung gemäß § 15 Abs. 3 BAföG (§ 15 Abs. 5 BAföG).
Antrag & Bearbeitung
Der Antrag wird direkt bei deiner zuständigen Sachbearbeitung gestellt und dort auch bearbeitet. Zusätzlich zum Antrag auf Studienabschlusshilfe musst du – wie bei einem Wiederholungsantrag – alle üblichen Formblätter und Nachweise einreichen, da sich die Höhe der Unterstützung nach den BAföG-Regelungen richtet.
Das BAföG-Staatsdarlehen ist zinslos, muss aber vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Ansprechpartner*innen
Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Wenn du uns eine E-Mail schreibst, gib bitte immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
Falls du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu – das hilft uns, dein Anliegen noch schneller zuzuordnen.
Nur so können wir deine Nachricht zügig bearbeiten und dich direkt an die richtige Ansprechperson weiterleiten.
Gib anschließend deinen Nachnamen in das folgende Eingabefeld ein, um deine zuständige Kontaktperson für die Beratung zu finden.
Buchstaben A-Bqu
Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03

Buchstaben F-Hd
Frau L. Henzel
Raum: 2.08

Buchstaben Kl-Ld
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Buchstaben P-Rg
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Buchstaben Sti-Z
Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04

Buchstaben Bra-E
Frau M. Amedick
Raum: 1.13

Buchstaben Hea-Kk
Frau S. Kutowski
Raum: 1.12

Buchstaben Le-O
Herr M. Kowol
Raum: 1.01

Buchstaben Rh-Sth
Herr D. Lausen
Raum: 2.12

Ansprechpartner*innen Sachbearbeitung
Studiendarlehen
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Gruppenleitung
Frau E. Gede
Raum: 1.06

Gruppenleitung
Frau R. Meyer
Raum: 2.13

Abteilungssekretariat
Frau B. Volkmer
Raum: 2.11

Rückforderung
Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Gruppenleitung
Frau K. Maciej
Raum: 1.07

Abteilungsleitung
Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10

Wichtig: Soweit du uns über bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, sende uns bitte deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF. Andere Dateiformate wie z. B. ZIP-Dateien oder Verlinkungen dürfen wir aus Sicherheitsaspekten nicht öffnen. Beachte außerdem, dass Anhänge nur bis zu einer Größe von 10 MB empfangen werden können. Solltest du die erlaubte Dateigröße 10 MB überschreiten, erhältst du keinen Warnhinweis über die fehlende Zustellung. Mangels Zustellung kann – ggf. trotz Versandbestätigung deines E-mail-Anbieters – keine fristwahrende Antragstellung erfolgen.
Hotline des Bundesministeriums
Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
