BAFög & Co.

Studienstarthilfe – 1.000 € Zuschuss zum Studienstart

Starte gut ins Studium – mit der Studienstarthilfe bekommst du einen einmaligen Zuschuss von 1.000 €, um die ersten Ausgaben zu stemmen.
Ob Laptop, Lehrmaterialien oder Mietkaution – zum Studienbeginn kommt oft einiges zusammen. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die Sozialleistungen beziehen, beim Einstieg an einer Hochschule oder Akademie.

Der Zuschuss ist unabhängig vom BAföG und kann zusätzlich beantragt werden.

Ein Computerbildschirm zeigt ein Dokument mit BAföG-Informationen, im Hintergrund Bücher und eine Person.
Eine Person nutzt ein Tablet, um den BAföG-Antrag online auszufüllen. Auf dem Bildschirm sind Informationen zu sehen.
Hände tippen auf der Tastatur eines Laptops, der auf einem Tisch steht, mit einem großen Fenster im Hintergrund.
Eine Hand tippt auf der Tastatur eines Laptops. Im Hintergrund ist ein Fenster mit unscharfem Tageslicht zu sehen.

Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?

Die Förderung richtet sich an Studierende, die sich erstmals an einer Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz einschreiben und bei Studienbeginn unter 25 Jahre alt sind.

Voraussetzung ist außerdem, dass du im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen erhalten hast – zum Beispiel
👉 Bürgergeld,
👉 Kinderzuschlag oder
👉 Wohngeld.

(Welche Leistungen genau anerkannt werden, findest du hier.)

Bitte beachte: Für die Beantragung gilt eine gesetzliche Frist – stell deinen Antrag also möglichst frühzeitig!

Wie beantragst du die Studienstarthilfe?

Der Antrag kann nur online über das Portal BAföG Digital gestellt werden. Die Beantragung ist offiziell, sicher und unkompliziert.

Fristen für die Antragstellung

Die Studienstarthilfe muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn beantragt werden:

  • 30.04. bzw. 31.10. für Studierende der katho PB und HSHL
  • 31.05. bzw. 30.11. für Studierende der Universität Paderborn

Ein Vorkurs zählt als Studienbeginn – dadurch kann sich die Frist nach vorne verschieben.
Maßgeblich ist immer das Ende des Monats, der auf den Studienstart folgt.

Nützliche Links

➡️ Weitere Informationen zur Studienstarthilfe auf bafoeg.de
➡️ Direkt zum Antrag im BAföG-Digital-Portal

Häufige Fragen (FAQ)

Ansprechpartner*innen

Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben deines Nachnamens.

  • Gib immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
  • Falls du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu.
  • Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
  • Andere Formate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
  • Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
    Wenn du diese Grenze überschreitest, erhältst du keine Warnung – und deine E-Mail kommt nicht an.
    In diesem Fall gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn du eine Versandbestätigung deines E-Mail-Anbieters bekommst.

Buchstaben A-Bqu

Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03

Buchstaben F-Hd

Frau L. Henzel
Raum: 2.08

Buchstaben Kl-Ld

Frau K. Köpping
Raum:
 2.09

Buchstaben P-Rg

Frau B. Dizdar
Raum: 2.07

Buchstaben Sti-Z

Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04

Buchstaben Bra-E

Frau M. Amedick
Raum: 1.13

Buchstaben Hea-Kk

Frau S. Kutowski
Raum: 1.12

Buchstaben Le-O

Herr M. Kowol
Raum: 1.01

Buchstaben Rh-Sth

Herr D. Lausen
Raum: 2.12

Studiendarlehen

Frau B. Dizdar
Raum: 2.09

Gruppenleitung

Frau E. Gede
Raum: 1.06

Gruppenleitung

Frau R. Meyer
Raum: 2.13

Abteilungssekretariat

Frau B. Volkmer
Raum: 2.11

Rückforderung

Frau K. Köpping
Raum: 2.09

Gruppenleitung

Frau K. Maciej
Raum: 1.07

Abteilungsleitung

Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10

Hotline des Bundesministeriums

Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline erreichen unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.